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Wartung für Pumpen und Hebeanlagen



Damit größere Schäden an Pumpen und Hebeanlagen  weitestgehend vermieden werden können empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrages.

Die Anlage muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden. Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als: 


  • 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
  • 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern.